Zunächst einmal wollen wir betonen, was „Unfall“ bedeutet. Wir sind uns bewusst, dass die Sprache der Versicherungsunternehmen oft nicht leicht verständlich ist. Wenn Versicherungsunternehmen von „Schaden“ sprechen, beziehen sie sich auf alle Vorfälle, für die der Versicherte Anspruch auf Entschädigung durch den Versicherer hat. Ein Unfall kann von einem Kratzer, den Sie dem Fahrzeug machen, wenn Sie es parken, bis zu einer Mehrfachkollision führen, die mit dem Auto auf dem Schrottplatz endet. Fahrzeugdiebstahl ist auch ein Anspruch. Basierend auf dieser Erklärung können wir Ansprüche in drei Arten einteilen:
1. Ohne Gegenteilnehmer.
- Wenn Ihre Police für Dritte gilt, wird Ihr Unternehmen den Schaden an Ihrem Auto nicht decken.
- Wenn Ihre Police Vollkasko ist, müssen Sie Ihr Unternehmen so schnell wie möglich informieren.
- Wenn das Fahrzeug mit Schaden geborgen wird:
2. Mit Gegenteilnehmer. Füllen Sie die freundliche Unfallerklärung aus und benachrichtigen Sie so schnell wie möglich Ihr Unternehmen.
3. Diebstahl. Melden Sie es und geben Sie dem Versicherer eine Kopie des Berichts.
- Wenn Ihre Police für Dritte gilt, wird Ihr Unternehmen den Schaden an Ihrem Auto nicht decken.
- Wenn Ihre Police All Risk ist, können sie:
- repariere es
- Deklarieren Sie es als Totalschaden
- Wenn das Fahrzeug nach vierzig Tagen nicht abgeholt wird.
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- Wenn Ihre Police für Dritte gilt, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
- Wenn Ihre Police Vollkasko ist, entspricht die Entschädigung dem Totalschaden gemäß den Bedingungen Ihrer Police.
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Am häufigsten, wenn wir von einem Unfall sprechen, ist eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug. Wir haben den "Dekalog bei einem Unfall mit einem Gegner" erstellt. Wenn Sie sich noch nie in dieser Situation gesehen haben, werden Sie vielleicht nervös, wenn die Zeit kommt und Sie nicht wissen, was Sie tun sollen.Warum drucken Sie es nicht aus und bewahren es bei der Police auf?
- Wenn die am Unfall beteiligten Fahrzeuge den Verkehr behindern, sollten Sie sie so weit wie möglich bewegen.
- Wenn es Verletzte gibt, müssen Sie ihre Daten aufschreiben. Wenn der gegnerische Fahrer nicht kooperieren möchte, rufen Sie die zuständige Behörde an. Wenn Sie versuchen, vom Unfallort zu fliehen, notieren Sie das Kennzeichen und rufen Sie die zuständige Behörde an.
- Wenn zwei Fahrzeuge beteiligt sind, füllen Sie einen einzigen Unfallbericht aus. Bei drei Fahrzeugen sind zwei Teile auszufüllen.
- Wenn Sie mit dem anderen Fahrer nicht einer Meinung sind und es Zeugen des Unfalls gibt, nehmen Sie deren Informationen auf.
- Wenn der Schaden in einem europäischen Land aufgetreten ist, dessen Sprache Sie nicht verstehen, überprüfen Sie, ob das Modell vom Europäischen Versicherungsausschuss akzeptiert wird, und machen Sie sich in diesem Fall keine Sorgen, da die angeforderten Informationen dieselben sind wie in Spanien.
- UNTERZEICHNEN UND LASSEN SIE DEN ANDEREN FAHRER UNTERZEICHNEN. Geben Sie eine Kopie ab und behalten Sie die andere.
- Wenn Sie einen Auffahrunfall mit einem Gegner haben und keine Unfallerklärungsunterlagen haben, versuchen Sie, mindestens Folgendes aufzuschreiben:
- Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
- Persönliche Daten des anderen Fahrers, einschließlich DNI, oder Führerscheinnummer und Kontakttelefonnummer.
- Daten des anderen Fahrzeugs
- Angaben zur Versicherungsgesellschaft des anderen Fahrers, einschließlich Policennummer und Ablaufdatum.
- Personen- und Kontaktdaten von Zeugen des Unfalls.
8. Informieren Sie Euroteide Seguros so bald wie möglich und nutzen Sie die Gelegenheit, weitere Unfallberichtsunterlagen zu bestellen, wenn Sie keine mehr haben.
9. Versuchen Sie NIEMALS, mit Ihrem Gegner eine wirtschaftliche Einigung zu erzielen.
Ein paar Dinge, die nicht schaden, sich zu merken:
- Je mehr Informationen Sie angeben, desto schneller wird der Antrag bearbeitet.
- Mit der Unterschrift auf dem Teil wird nicht die Verantwortung für den Unfall anerkannt, sondern die angegebenen Daten.
- Totalschaden ist ein Begriff aus der Versicherungswelt, wenn die Reparaturkosten des Fahrzeugs einen bestimmten Prozentsatz des Versicherungswertes überschreiten.